Grundordnung

Aus der Pressemitteilung der deutschen Bischofskonferenz vom 22.11.2022 Nr. 188

 

Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts

Bischöfe verabschieden „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat heute (22. November 2022) mit der erforderlichen Mehrheit eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen. Sie löst die Grundordnung vom 27. April 2015 ab, die nach einigen Jahren einer Evaluation unterzogen wurde. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas.

 

Grundordnung des kirchlichen Dienstes