Wechselmodell nach elterlicher Trennung

19.03.2018 | Nichts für jeden!

Der Bundestag hat in der vorigen Woche über das Wechselmodell nachelterlicher Trennung diskutiert. Diese Debatte wird nun im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weitergeführt.
Die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender(AGIA) tritt entschieden gegen eine Festschreibung des Wechselmodells nach elterlicher Trennung ein.
Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung ist neben dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), dem Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB), der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) und der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Einrichtungen der Familienbildung (BAG) Trägerverband der AGIA:

Beim Wechselmodell leben die Kinder nahezu hälftig bei beiden Eltern. Es verlangt Kindern eine umfangreiche Mobilität ab, Eltern eine gute Verständigung miteinander über die Belange der Kinder sowie eine einvernehmliche Klärung unterhaltsrechtlicher Fragen. Finanziell und räumlich entsteht Mehrbedarf wie beispielsweise durch die Doppelung von Anschaffungen und der Einrichtung größeren Wohnraums, der bislang in gesetzlichen Regelungen im Unterhaltsrecht und Sozialgesetzen nicht hinreichend berücksichtigt ist.

Das Wechselmodell kann nur im Einzelfall eine gute Lösung sein.

Eine Pressemitteilung finden Sie hier.
Und lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme der AGIA zum Wechselmodell.